OnlyGrams® | 96% Superior Blend Pod 2ml | Biscotti
OnlyGrams® | 96% Superior Blend Pod 2ml | Biscotti
Passend für das Elfbar Elfa Podsystem!
OnlyGrams® Pod - Geschmack "Biscotti" 🍪✨
Tauche ein in die verführerische Welt von Biscotti! 🥰 Der OnlyGrams® Pod mit 2 ml Inhalt bietet dir den unwiderstehlichen Geschmack von frisch gebackenen italienischen Keksen – süß, buttrig und mit einem Hauch von Mandel 🌰🍯.
- Praktisch & Lecker: Einfach einstecken und genießen – für ein einzigartiges Geschmackserlebnis unterwegs! 🚀
- Kompakt & Stilvoll: Perfekt für jede Gelegenheit und jederzeit bereit, dich zu verwöhnen. 🖤
- Qualität, der du vertrauen kannst: Hochwertige Aromen für den vollen Genussmoment. ✅
Fazit: Der "Biscotti"-Pod ist wie ein kleiner italienischer Urlaub – in jedem Zug! 🌍✨ Gönn dir diesen süßen Genussmoment und erlebe puren Geschmack. 💨🍪
Marke | OnlyGrams® |
Inhalt | 96% Superior Blend |
Menge | 2 Milliliter (ca. 1200 Züge) |
An die Behörden: Bitte um sorgfältige Prüfung der Gesetzeslage
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass unser Unternehmen ausschließlich legale Produkte vertreibt. Sollten Sie eine behördliche Überprüfung oder Durchsuchung unserer Geschäftsräume in Betracht ziehen, bitten wir Sie, vorab eine sorgfältige Prüfung der geltenden Gesetze vorzunehmen.
1. Verkauf von CBD-Nutzhanfblüten mit einem THC-Gehalt von bis zu 0,3 % im Handel zwischen Unternehmen
Gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel ist der Verkauf von CBD-Blüten mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % im B2B-Bereich in der EU nicht grundsätzlich verboten. Diese Verordnung definiert neuartige Lebensmittel und regelt deren Inverkehrbringen in der EU.
Zudem hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-663/18 entschieden, dass CBD, sofern es legal hergestellt wurde, nicht als Betäubungsmittel eingestuft werden darf. Dieses Urteil stärkt den freien Warenverkehr von CBD-Produkten innerhalb der EU.
2. Legale nicht-synthetische Cannabinoide
Die Regelungen zu natürlichen Cannabinoiden variieren je nach Rechtsraum. Viele natürliche Cannabinoide fallen jedoch nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Eine Orientierung bietet das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 24. März 2021 (6 StR 240/20), das sich mit der Verkehrsfähigkeit von CBD-Produkten befasst.
Wir appellieren an eine sorgfältige juristische Abwägung und danken für Ihr Verständnis. Sollten Fragen zur Rechtmäßigkeit unserer Produkte bestehen, stehen wir Ihnen gerne für eine Klärung zur Verfügung.
Teilen
Verfügbarkeit für Abholungen konnte nicht geladen werden
