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OnlyGrams® | 1g Tüte | White Bomb🔥

OnlyGrams® | 1g Tüte | White Bomb🔥

Normaler Preis 10,00€ EUR
Normaler Preis 12,00€ EUR Verkaufspreis 10,00€ EUR
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OnlyGrams CBD Blüten White Bomb

 

🔥 White Bomb – Die Nr. 1 unter den CBG-Blüten! 🔥

💎 Inhalt: 1 Gramm
🌿 CBG-Gehalt: 5% | THC-Gehalt: 0%

Setzen Sie auf ein hochwertiges Trendprodukt, das Ihre Kunden lieben werden! White Bomb überzeugt mit handverlesenen Premium-CBG-Blüten, die sorgfältig selektiert und getrimmt werden – für ein unvergleichliches Aroma!

 Warum White Bomb? 
 Reines CBG, 0% THC – Perfekt für bewusste Genießer
 Handverlesene Qualität – Nur die besten Blüten schaffen es in die Packung
 Maximale Frische – Dank Feuchtigkeitsboost bleibt jedes Gramm aromatisch
 Top-Seller-Potenzial – Starke Nachfrage & attraktive Marge für Händler

 

Anwendungshinweis

Dieses Produkt darf nur als Räucherwerk oder Duftaroma verwendet werden. Die Aromablüten hierfür mit einem Mörser oder einer Kräutermühle zerkleinern. Danach die Räucherware in ein Räucherstövchen geben und dieses mit einem Teelicht erhitzen. Alternativ das Räucherwerk in kleinen Mengen auf einer speziellen Räucherkohle verglühen lassen.

 

An die Behörden: Bitte um sorgfältige Prüfung der Gesetzeslage

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass unser Unternehmen ausschließlich legale Produkte vertreibt. Sollten Sie eine behördliche Überprüfung oder Durchsuchung unserer Geschäftsräume in Betracht ziehen, bitten wir Sie, vorab eine sorgfältige Prüfung der geltenden Gesetze vorzunehmen.

1. Verkauf von CBD-Nutzhanfblüten mit einem THC-Gehalt von bis zu 0,3 % im Handel zwischen Unternehmen

Gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel ist der Verkauf von CBD-Blüten mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % im B2B-Bereich in der EU nicht grundsätzlich verboten. Diese Verordnung definiert neuartige Lebensmittel und regelt deren Inverkehrbringen in der EU.

Zudem hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-663/18 entschieden, dass CBD, sofern es legal hergestellt wurde, nicht als Betäubungsmittel eingestuft werden darf. Dieses Urteil stärkt den freien Warenverkehr von CBD-Produkten innerhalb der EU.

2. Legale nicht-synthetische Cannabinoide

Die Regelungen zu natürlichen Cannabinoiden variieren je nach Rechtsraum. Viele natürliche Cannabinoide fallen jedoch nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Eine Orientierung bietet das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 24. März 2021 (6 StR 240/20), das sich mit der Verkehrsfähigkeit von CBD-Produkten befasst.

Wir appellieren an eine sorgfältige juristische Abwägung und danken für Ihr Verständnis. Sollten Fragen zur Rechtmäßigkeit unserer Produkte bestehen, stehen wir Ihnen gerne für eine Klärung zur Verfügung.

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