OnlyGrams® | 96% Superior Blend Pod 2ml | Blueberry
OnlyGrams® | 96% Superior Blend Pod 2ml | Blueberry
Passend für das Elfbar Elfa Podsystem!
OnlyGrams® Pod - Geschmack "Blueberry" 🫐💙
Genieße den fruchtig-süßen Geschmack von saftigen Blaubeeren mit dem OnlyGrams® Pod – 2 ml pure Beerenfreude! 🍇✨ Jeder Zug bringt dich in einen Beerenhimmel voller Frische und Natürlichkeit. 🌿
- Fruchtig & Erfrischend: Ein echter Klassiker für alle, die Beeren lieben! 💕
- Kompakt & Einfach: Immer griffbereit für deinen kleinen Fruchtmoment unterwegs. 🚗💨
- Aromatische Qualität: Hochwertige Inhaltsstoffe für ein authentisches Geschmackserlebnis. 🌟
Fazit: Der "Blueberry"-Pod ist wie ein Spaziergang durch die Natur – frisch, lebendig und einfach lecker. 🌳🫐 Probier ihn aus und bring Frucht in deinen Tag! 😋💙
Marke | OnlyGrams® |
Inhalt | 96% Superior Blend |
Menge | 2 Milliliter (ca. 1200 Züge) |
An die Behörden: Bitte um sorgfältige Prüfung der Gesetzeslage
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass unser Unternehmen ausschließlich legale Produkte vertreibt. Sollten Sie eine behördliche Überprüfung oder Durchsuchung unserer Geschäftsräume in Betracht ziehen, bitten wir Sie, vorab eine sorgfältige Prüfung der geltenden Gesetze vorzunehmen.
1. Verkauf von CBD-Nutzhanfblüten mit einem THC-Gehalt von bis zu 0,3 % im Handel zwischen Unternehmen
Gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel ist der Verkauf von CBD-Blüten mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % im B2B-Bereich in der EU nicht grundsätzlich verboten. Diese Verordnung definiert neuartige Lebensmittel und regelt deren Inverkehrbringen in der EU.
Zudem hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-663/18 entschieden, dass CBD, sofern es legal hergestellt wurde, nicht als Betäubungsmittel eingestuft werden darf. Dieses Urteil stärkt den freien Warenverkehr von CBD-Produkten innerhalb der EU.
2. Legale nicht-synthetische Cannabinoide
Die Regelungen zu natürlichen Cannabinoiden variieren je nach Rechtsraum. Viele natürliche Cannabinoide fallen jedoch nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Eine Orientierung bietet das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 24. März 2021 (6 StR 240/20), das sich mit der Verkehrsfähigkeit von CBD-Produkten befasst.
Wir appellieren an eine sorgfältige juristische Abwägung und danken für Ihr Verständnis. Sollten Fragen zur Rechtmäßigkeit unserer Produkte bestehen, stehen wir Ihnen gerne für eine Klärung zur Verfügung.
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