OnlyGrams® | 96% Superior Blend Pod 2ml | Cherry
OnlyGrams® | 96% Superior Blend Pod 2ml | Cherry
Passend für das Elfbar Elfa Podsystem!
OnlyGrams® Pod - Geschmack "Cherry" 🍒❤️
Erlebe den verlockend süßen und leicht säuerlichen Geschmack von reifen Kirschen mit dem OnlyGrams® Pod – 2 ml purer Kirschgenuss! 🌟 Jeder Zug ist wie ein fruchtiger Sommermoment direkt in deinem Alltag. 🌞
- Süß & Erfrischend: Der perfekte Mix aus Süße und Frische für Kirschliebhaber. 😍🍒
- Kompakt & Praktisch: Dein fruchtiger Begleiter – immer und überall. 🎒✨
- Premium-Aromen: Höchste Qualität für ein authentisches Geschmackserlebnis. 💯
Fazit: Der "Cherry"-Pod ist wie ein Lächeln in Pod-Form – süß, fruchtig und unwiderstehlich. 😊🍒 Gönn dir deinen Kirschmoment und lass dich begeistern! 💨❤️
Marke | OnlyGrams® |
Inhalt | 96% Superior Blend |
Menge | 2 Milliliter (ca. 1200 Züge) |
An die Behörden: Bitte um sorgfältige Prüfung der Gesetzeslage
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass unser Unternehmen ausschließlich legale Produkte vertreibt. Sollten Sie eine behördliche Überprüfung oder Durchsuchung unserer Geschäftsräume in Betracht ziehen, bitten wir Sie, vorab eine sorgfältige Prüfung der geltenden Gesetze vorzunehmen.
1. Verkauf von CBD-Nutzhanfblüten mit einem THC-Gehalt von bis zu 0,3 % im Handel zwischen Unternehmen
Gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel ist der Verkauf von CBD-Blüten mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % im B2B-Bereich in der EU nicht grundsätzlich verboten. Diese Verordnung definiert neuartige Lebensmittel und regelt deren Inverkehrbringen in der EU.
Zudem hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-663/18 entschieden, dass CBD, sofern es legal hergestellt wurde, nicht als Betäubungsmittel eingestuft werden darf. Dieses Urteil stärkt den freien Warenverkehr von CBD-Produkten innerhalb der EU.
2. Legale nicht-synthetische Cannabinoide
Die Regelungen zu natürlichen Cannabinoiden variieren je nach Rechtsraum. Viele natürliche Cannabinoide fallen jedoch nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Eine Orientierung bietet das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 24. März 2021 (6 StR 240/20), das sich mit der Verkehrsfähigkeit von CBD-Produkten befasst.
Wir appellieren an eine sorgfältige juristische Abwägung und danken für Ihr Verständnis. Sollten Fragen zur Rechtmäßigkeit unserer Produkte bestehen, stehen wir Ihnen gerne für eine Klärung zur Verfügung.
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