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OnlyGrams® | 96% Superior Blend Pod 2ml | Lime

OnlyGrams® | 96% Superior Blend Pod 2ml | Lime

Normaler Preis 30,00€ EUR
Normaler Preis 34,99€ EUR Verkaufspreis 30,00€ EUR
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Passend für das Elfbar Elfa Podsystem!

 

OnlyGrams® Pod - Geschmack "Lime" 🍋💚

Erfrische deinen Tag mit dem spritzigen Geschmack von saftigen Limetten! 🌟 Der OnlyGrams® Pod mit 2 ml Inhalt liefert dir den perfekten Mix aus Säure und Frische – ein echter Wachmacher für jeden Moment. 💧✨

  • Zitrusfrisch & Belebend: Für alle, die es frisch und knackig mögen. 🍋🌿
  • Praktisch & Kompakt: Dein Zitrus-Boost immer und überall griffbereit. 👜🚀
  • Premium-Qualität: Intensiver Geschmack für echte Genießer. 🌟✅

Fazit: Der "Lime"-Pod ist wie ein Spritzer Sommerfrische – erfrischend, lebendig und einfach köstlich! 🍋💨 Probiere ihn aus und bring frischen Schwung in deinen Tag. 💚✨

Marke OnlyGrams®
Inhalt 96% Superior Blend
Menge 2 Milliliter (ca. 1200 Züge)

 

An die Behörden: Bitte um sorgfältige Prüfung der Gesetzeslage

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass unser Unternehmen ausschließlich legale Produkte vertreibt. Sollten Sie eine behördliche Überprüfung oder Durchsuchung unserer Geschäftsräume in Betracht ziehen, bitten wir Sie, vorab eine sorgfältige Prüfung der geltenden Gesetze vorzunehmen.

1. Verkauf von CBD-Nutzhanfblüten mit einem THC-Gehalt von bis zu 0,3 % im Handel zwischen Unternehmen

Gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel ist der Verkauf von CBD-Blüten mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % im B2B-Bereich in der EU nicht grundsätzlich verboten. Diese Verordnung definiert neuartige Lebensmittel und regelt deren Inverkehrbringen in der EU.

Zudem hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-663/18 entschieden, dass CBD, sofern es legal hergestellt wurde, nicht als Betäubungsmittel eingestuft werden darf. Dieses Urteil stärkt den freien Warenverkehr von CBD-Produkten innerhalb der EU.

2. Legale nicht-synthetische Cannabinoide

Die Regelungen zu natürlichen Cannabinoiden variieren je nach Rechtsraum. Viele natürliche Cannabinoide fallen jedoch nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Eine Orientierung bietet das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 24. März 2021 (6 StR 240/20), das sich mit der Verkehrsfähigkeit von CBD-Produkten befasst.

Wir appellieren an eine sorgfältige juristische Abwägung und danken für Ihr Verständnis. Sollten Fragen zur Rechtmäßigkeit unserer Produkte bestehen, stehen wir Ihnen gerne für eine Klärung zur Verfügung.

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