Sheesh Pod | 96% Superior Blend | Mix Berries
Sheesh Pod | 96% Superior Blend | Mix Berries
Sheesh Pods 2ml 96% Superior Blend Mixed Berries
Genießen Sie ein vielseitiges und fruchtiges Dampferlebnis mit dem Sheesh 2ml Pod im Geschmack Mixed Berries. Dieser speziell für ELFA Basisgeräte entwickelte Pod vereint eine harmonische Mischung aus saftigen, süßen Beeren, die an frische Himbeeren, Brombeeren und Erdbeeren erinnern. Das fruchtige Bouquet entfaltet sich mit jeder Inhalation und sorgt für ein lebendiges, süßes Aroma, das die Sinne verwöhnt.
Mit einer Füllmenge von 2ml und dem hochwertigen 96% 10-OH Superior Blend garantiert der Mixed Berries Pod ein langanhaltendes und intensives Geschmackserlebnis, das den vollen Fruchtgenuss bietet. Perfekt für Liebhaber frischer, süßer Beeren – der Sheesh Mixed Berries Pod ist die ideale Wahl für Ihr ELFA Gerät und bringt eine fruchtige Vielfalt in Ihren Dampfmoment.
Marke | Sheesh |
Inhalt | 2ml |
Steuerbanderole | Ja |
ELFA Basisgerät kompatibel | Ja |
An die Behörden: Bitte um sorgfältige Prüfung der Gesetzeslage
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass unser Unternehmen ausschließlich legale Produkte vertreibt. Sollten Sie eine behördliche Überprüfung oder Durchsuchung unserer Geschäftsräume in Betracht ziehen, bitten wir Sie, vorab eine sorgfältige Prüfung der geltenden Gesetze vorzunehmen.
1. Verkauf von CBD-Nutzhanfblüten mit einem THC-Gehalt von bis zu 0,3 % im Handel zwischen Unternehmen
Gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel ist der Verkauf von CBD-Blüten mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % im B2B-Bereich in der EU nicht grundsätzlich verboten. Diese Verordnung definiert neuartige Lebensmittel und regelt deren Inverkehrbringen in der EU.
Zudem hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-663/18 entschieden, dass CBD, sofern es legal hergestellt wurde, nicht als Betäubungsmittel eingestuft werden darf. Dieses Urteil stärkt den freien Warenverkehr von CBD-Produkten innerhalb der EU.
2. Legale nicht-synthetische Cannabinoide
Die Regelungen zu natürlichen Cannabinoiden variieren je nach Rechtsraum. Viele natürliche Cannabinoide fallen jedoch nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Eine Orientierung bietet das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 24. März 2021 (6 StR 240/20), das sich mit der Verkehrsfähigkeit von CBD-Produkten befasst.
Wir appellieren an eine sorgfältige juristische Abwägung und danken für Ihr Verständnis. Sollten Fragen zur Rechtmäßigkeit unserer Produkte bestehen, stehen wir Ihnen gerne für eine Klärung zur Verfügung.
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