Sheesh Pod | 96% Superior Blend | Peach Ice
Sheesh Pod | 96% Superior Blend | Peach Ice
Sheesh Pods 2ml 96% Superior Blend Peach Ice
Erleben Sie ein erfrischendes und fruchtiges Dampferlebnis mit dem Sheesh 2ml Pod im Geschmack Peach Ice. Dieser speziell für ELFA Basisgeräte entwickelte Pod vereint den saftigen Geschmack von reifen, süßen Pfirsichen mit einer kühlenden Note von Eis, die für eine belebende Frische sorgt. Der natürliche Pfirsichgeschmack entfaltet sich sanft, während die eisige Komponente das Aroma perfekt abrundet und ein angenehmes, kühlendes Gefühl hinterlässt.
Mit einer Füllmenge von 2ml und dem hochwertigen 96% 10-OH Superior Blend bietet der Peach Ice Pod ein langanhaltendes Dampferlebnis, das nicht nur fruchtig, sondern auch erfrischend ist. Perfekt für alle, die eine fruchtige und zugleich kühle Geschmackskomposition lieben – der Sheesh Peach Ice Pod ist der ideale Begleiter für Ihr ELFA Gerät, der Ihnen das ganze Jahr über ein erfrischendes Dampferlebnis bietet.
Marke | Sheesh |
Inhalt | 2ml |
Steuerbanderole | Ja |
ELFA Basisgerät kompatibel | Ja |
An die Behörden: Bitte um sorgfältige Prüfung der Gesetzeslage
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass unser Unternehmen ausschließlich legale Produkte vertreibt. Sollten Sie eine behördliche Überprüfung oder Durchsuchung unserer Geschäftsräume in Betracht ziehen, bitten wir Sie, vorab eine sorgfältige Prüfung der geltenden Gesetze vorzunehmen.
1. Verkauf von CBD-Nutzhanfblüten mit einem THC-Gehalt von bis zu 0,3 % im Handel zwischen Unternehmen
Gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel ist der Verkauf von CBD-Blüten mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % im B2B-Bereich in der EU nicht grundsätzlich verboten. Diese Verordnung definiert neuartige Lebensmittel und regelt deren Inverkehrbringen in der EU.
Zudem hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-663/18 entschieden, dass CBD, sofern es legal hergestellt wurde, nicht als Betäubungsmittel eingestuft werden darf. Dieses Urteil stärkt den freien Warenverkehr von CBD-Produkten innerhalb der EU.
2. Legale nicht-synthetische Cannabinoide
Die Regelungen zu natürlichen Cannabinoiden variieren je nach Rechtsraum. Viele natürliche Cannabinoide fallen jedoch nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Eine Orientierung bietet das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 24. März 2021 (6 StR 240/20), das sich mit der Verkehrsfähigkeit von CBD-Produkten befasst.
Wir appellieren an eine sorgfältige juristische Abwägung und danken für Ihr Verständnis. Sollten Fragen zur Rechtmäßigkeit unserer Produkte bestehen, stehen wir Ihnen gerne für eine Klärung zur Verfügung.
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