Sheesh Pod | 96% Superior Blend | Super Lemon Haze
Sheesh Pod | 96% Superior Blend | Super Lemon Haze
Sheesh Pods 2ml 96% Superior Blend Super Lemon Haze
Erleben Sie mit dem Sheesh 2ml Pod im Geschmack Super Lemon Haze einen spritzigen und intensiven Dampfmoment! Dieser speziell für ELFA Basisgeräte entwickelte Pod vereint den erfrischenden Geschmack von frischen Zitronen mit einer subtilen, leicht süßlichen Note und einem Hauch von Kräutern. Das Aroma ist lebendig und spritzig, ideal für diejenigen, die eine belebende und zitruslastige Geschmackskomposition bevorzugen.
Mit einer Füllmenge von 2ml und dem hochwertigen 96% 10-OH Superior Blend sorgt der Super Lemon Haze Pod für ein konstantes und intensives Geschmackserlebnis, das die Frische der Zitrone perfekt zur Geltung bringt. Perfekt für alle, die eine zitrusbetonte Frische lieben – der Sheesh Super Lemon Haze Pod ist der ideale Begleiter für Ihr ELFA Gerät und bietet ein erfrischendes Dampferlebnis, das den ganzen Tag über begeistert.
Marke | Sheesh |
Inhalt | 2ml |
Steuerbanderole | Ja |
ELFA Basisgerät kompatibel | Ja |
An die Behörden: Bitte um sorgfältige Prüfung der Gesetzeslage
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass unser Unternehmen ausschließlich legale Produkte vertreibt. Sollten Sie eine behördliche Überprüfung oder Durchsuchung unserer Geschäftsräume in Betracht ziehen, bitten wir Sie, vorab eine sorgfältige Prüfung der geltenden Gesetze vorzunehmen.
1. Verkauf von CBD-Nutzhanfblüten mit einem THC-Gehalt von bis zu 0,3 % im Handel zwischen Unternehmen
Gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel ist der Verkauf von CBD-Blüten mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % im B2B-Bereich in der EU nicht grundsätzlich verboten. Diese Verordnung definiert neuartige Lebensmittel und regelt deren Inverkehrbringen in der EU.
Zudem hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-663/18 entschieden, dass CBD, sofern es legal hergestellt wurde, nicht als Betäubungsmittel eingestuft werden darf. Dieses Urteil stärkt den freien Warenverkehr von CBD-Produkten innerhalb der EU.
2. Legale nicht-synthetische Cannabinoide
Die Regelungen zu natürlichen Cannabinoiden variieren je nach Rechtsraum. Viele natürliche Cannabinoide fallen jedoch nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Eine Orientierung bietet das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 24. März 2021 (6 StR 240/20), das sich mit der Verkehrsfähigkeit von CBD-Produkten befasst.
Wir appellieren an eine sorgfältige juristische Abwägung und danken für Ihr Verständnis. Sollten Fragen zur Rechtmäßigkeit unserer Produkte bestehen, stehen wir Ihnen gerne für eine Klärung zur Verfügung.
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