Superior Blend Blüten 95% 1g | Beach Trip🌴
Superior Blend Blüten 95% 1g | Beach Trip🌴
Grind Leaf Auto Superior Blend Blüten – Beach Trip 🌴
Holen Sie sich das Urlaubsfeeling nach Hause! 🌞🌊 Das "Beach Trip"-Aroma verführt mit einer tropischen Brise, einem Hauch von Kokos und fruchtigen Noten – wie ein Tag am Strand.
Marke | Global Stuffsport |
Superior Blend Gehalt | 95% |
Inhalt | 1 Gramm |
Hinweis!
Dieses Produkt darf nur als Räucherwerk oder Duftaroma verwendet werden. Die Aromablüten hierfür mit einem Mörser oder einer Kräutermühle zerkleinern. Danach die Räucherware in ein Räucherstövchen geben und dieses mit einem Teelicht erhitzen. Alternativ das Räucherwerk in kleinen Mengen auf einer speziellen Räucherkohle verglühen lassen.
An die Behörden: Bitte um sorgfältige Prüfung der Gesetzeslage
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass unser Unternehmen ausschließlich legale Produkte vertreibt. Sollten Sie eine behördliche Überprüfung oder Durchsuchung unserer Geschäftsräume in Betracht ziehen, bitten wir Sie, vorab eine sorgfältige Prüfung der geltenden Gesetze vorzunehmen.
1. Verkauf von CBD-Nutzhanfblüten mit einem THC-Gehalt von bis zu 0,3 % im Handel zwischen Unternehmen
Gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel ist der Verkauf von CBD-Blüten mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % im B2B-Bereich in der EU nicht grundsätzlich verboten. Diese Verordnung definiert neuartige Lebensmittel und regelt deren Inverkehrbringen in der EU.
Zudem hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-663/18 entschieden, dass CBD, sofern es legal hergestellt wurde, nicht als Betäubungsmittel eingestuft werden darf. Dieses Urteil stärkt den freien Warenverkehr von CBD-Produkten innerhalb der EU.
2. Legale nicht-synthetische Cannabinoide
Die Regelungen zu natürlichen Cannabinoiden variieren je nach Rechtsraum. Viele natürliche Cannabinoide fallen jedoch nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Eine Orientierung bietet das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 24. März 2021 (6 StR 240/20), das sich mit der Verkehrsfähigkeit von CBD-Produkten befasst.
Wir appellieren an eine sorgfältige juristische Abwägung und danken für Ihr Verständnis. Sollten Fragen zur Rechtmäßigkeit unserer Produkte bestehen, stehen wir Ihnen gerne für eine Klärung zur Verfügung.
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